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abgebucht werden.
Freunde der Aachhöhle e.V., Hegaustr. 7, 78315 Radolfzell
Auszug aus der Satzung:
§ 11 Haftungsausschluß
(1) Alle Mitglieder arbeiten bei den Forschungsvorhaben auf eigene Gefahr. Die Teil-
nahme an den Arbeiten ist freiwillig. Niemand darf sich dabei in Gefahr begeben.
(2) Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unfällen im Zusammenhang mit For-
schungsarbeiten.
(3) Die Stadt Aach haftet nicht bei Unfällen im Zusammenhang mit Forschungsarbeiten
auf ihren Grundstücken.
(4) Gäste des Vereins, die bei den Forschungsarbeiten helfen, müssen den hier
genannten Haftungsausschluß schriftlich bestätigen.
(5) Alle Teilnehmer von Forschungsvorhaben sind aufgefordert, Sicherheitsmängel auf-
zudecken und zu erklären. Gemeinsam sollen Lösungen entwickelt und die Mängel behoben werden.
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